Um der Standaufsicht (Hauptrichter) zu helfen, die Position der Waffe in jagdlicher Gewehrhaltung zu kontrollieren, muss eine ca. 25 cm lange, ca. 3 cm breite Markierung (Streifen) dauerhaft auf der Anschlagseite der Schießjacke oder Schießweste angebracht sein (siehe DJV-Schießstandordnung und Schießvorschrift / Anschlagsarten Abb.7).
Die orangefarbene Anschlagsmarkierung mit grüner Schrift und grünem Logo kann aufgebügelt oder aufgenäht werden.
Hersteller:
DJV-Service GmbH
Friesdorfer Str. 194a
53175 Bonn
Deutschland
info@djv-service.de
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